Nachfolgend sind verschiedene zusätzliche Rechtsdienstleistungen und die dafür anfallenden Gebühren aufgeführt.
Umfassende Rechtsrecherche
Alle Recherchen werden je nach Art der Immobilie nach Einschätzung des Anwalts durchgeführt. Diese Recherchen werden zweimal durchgeführt: in der Phase des Vorvertrags und in der Phase der notariellen Urkunde.
Erstellung eines schriftlichen Berichts in englischer Sprache über das Ergebnis der Rechtsrecherche und den aktuellen Status des Bankkontos.
Registrierung des Käufers im Bulstat-Register, falls gesetzlich vorgeschrieben.
Ausgeschlossen: jegliche technische Recherche in Bezug auf Grundstück, Entwürfe und Baugenehmigungen oder Bauinspektionen.
Gebühr: 1,2 % des tatsächlichen Kaufpreises, mindestens jedoch 700 €. Die Gebühr wird in zwei Raten gezahlt: 50 % bei Unterzeichnung des Vorvertrags und 50 % bei Unterzeichnung der Verkaufsurkunde.
- Alle Ausgaben und Kosten im Zusammenhang mit der Rechtsrecherche und Kommunikation sind enthalten.
- Bankprovisionen und -gebühren werden vom Kunden bezahlt.
- Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Gerichtsgebühren sowie sonstige Kosten im Zusammenhang mit der notariellen Übertragung sind vom Kunden gesondert zu zahlen und werden für jede einzelne Transaktion berechnet.
- Im Falle eines Nichtabschlusses betragen die vom Kunden zu zahlenden Kosten der rechtlichen Prüfung 250 €.
- Die Gebühr für den Verkauf von Immobilien entspricht der Gebühr für den Kauf wie oben beschrieben und umfasst die Einreichung und den Erhalt von Bewertungen für Steuerzwecke, die Anforderung von Zeichnungen und anderen für den Verkauf erforderlichen Dokumenten, die Erstellung des vorläufigen und endgültigen Vertrags, das Einziehen des Kaufpreises und alle Bank- und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf. Dies beinhaltet nicht die Einziehung von Geldern von außerhalb Bulgariens.
Registrierung einer B.V.
Dazu gehören:
Ausfüllen aller Unternehmensdokumente.
Einrichten des Unternehmenskapitalkontos.
Registrierung des Unternehmens beim Gericht.
Registrierung des Unternehmens bei der bulgarischen Steuerbehörde, im Bulstat-Register, beim Sozialversicherungsinstitut und bei der Arbeitsinspektion.
Gebühr: 600 €. Alle an Dritte und das Gericht zu zahlenden Kosten und Ausgaben sind enthalten. Die volle Gebühr muss im Voraus bezahlt werden. Falls die Rechtsdokumente erstellt wurden, das Unternehmen aber noch nicht eingetragen ist, beträgt die Gebühr nur 100 €.
Änderungen der B.V.-Registrierung, inkl. Änderung der Firmenadresse
Dazu gehören:
Ausfüllen aller Firmendokumente.
Registrierung des Unternehmens beim Gericht.
Registrierung des Unternehmens bei der bulgarischen Steuerbehörde, im Bulstat-Register, beim Sozialversicherungsinstitut und bei der Arbeitsinspektion.
Gebühr: 200 €. Alle an Dritte und das Gericht zu zahlenden Kosten und Ausgaben gehen zu Lasten des Kunden und werden für jede einzelne Transaktion separat berechnet. Die volle Gebühr muss im Voraus bezahlt werden.
Ausfüllen eines Testaments
Dazu gehören:
Ausfüllen aller Dokumente und Beratung in Bezug auf alle damit verbundenen Erbschaftsangelegenheiten.
Ausfüllen des Testaments.
Vollständige Unterstützung bei der Unterzeichnung des Testaments in Anwesenheit eines bulgarischen Notars.
Bestellen von zwei Zeugen für das Testament.
Bestellen einer Übersetzung des Testaments durch einen vereidigten Übersetzer.
Gebühr: 100 €. Alle Kosten und Ausgaben, die an Dritte und an den Notar zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Kunden und werden für jede einzelne Transaktion separat berechnet. Die volle Gebühr muss im Voraus bezahlt werden.
Aufenthaltsgenehmigungen
Dazu gehören:
Ausfüllen aller Dokumente und Beratung zur Erlangung eines Visums Typ D.
Ausfüllen aller Dokumente und Beratung zur Erlangung einer Verlängerung des Visums für einen langfristigen Aufenthalt von 1 Jahr.
Gebühr: 300 € für den Hauptantragsteller und 150 € für Mitantragsteller.
Regelungen zur Verlängerung nach dem ersten Aufenthaltsjahr:
Gebühr: 75 € pro Person für einen Zeitraum von 6 Monaten.
Alle Kosten und Ausgaben, die an Dritte und an die Regierung zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
Bestimmungen für Visa Typ „C“
Dazu gehören die Vorbereitung der Dokumente und Beratung zur Erlangung eines Visums Typ C.
Gebühr: 100 € für den Hauptantragsteller und 50 € für Mitantragsteller.
Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für nicht aktive Unternehmen
Gebühr: Buchführungskosten 150 €.
Rechts- oder Finanzberatung
Gebühr: 25 € pro angefangene Stunde.
Verwaltungsdienstleistungen:
Gebühr für Bankgeschäfte und andere Verwaltungsdienstleistungen: 15 €
Gebühr für die Zahlung der jährlichen Gemeindesteuern: 30 €
Gebühr für die Bankrückforderung von Geldern: 30 €